Viele WUFF-Leser werden sich noch an die Berichterstattung aus den Jahren 2006 und 2008 über die ehemalige Massenzüchterin und Hundevermehrerin Edith Kirchberger erinnern. Mittlerweile sind einige Jahre vergangen, wurde von ihr und dem Verein „pro Hund Kirchberger“ eine Unterlassungsklage eingereicht und ein Prozess samt Berufung geführt. WUFF berichtet über den Ausgang
WUFF berichtete in den Ausgaben 3 und 4/2006 – basierend auf übereinstimmenden Leserinformationen – über die damalige Massenzüchterin und gewerbliche Hundevermehrerin Edith Kirchberger sowie die Zustände in deren Zuchtstätte. Ein Jahr später, im Juli 2007, flatterte dem WUFF-Verlag und dessen Geschäftsführer Gerald Pötz eine Unterlassungsklage von Kirchberger ins Haus. Der damaligen Massenzüchterin war in WUFF vorgeworfen worden, dass sie Tierleid produziere und ihre Hunde nicht artgerecht halte, wobei sich die ausführlichen Recherchen auch auf die zahlreichen Leserzuschriften stützten.
Die Klage
Kirchberger und der Verein „pro Hund Kirchberger“ forderten über ihren Rechtsanwalt die Beklagten auf, es zu unterlassen, zu behaupten, die Klägerin sei Massenzüchterin bzw. Hundevermehrerin, verursache Hundeleid und habe eine nicht artgerechte Hundehaltung zu verantworten bzw. es stinke bei ihr und/oder gleichartige ehrenrührige und/oder unwahre kreditschädigende Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten. Kirchberger hat sich insbesondere darauf berufen, dass zwischen ihr und WUFF ein Wettbewerbsverhältnis bestehe, da Kirchberger ebenfalls als Journalistin tätig sei. Kirchberger stützte ihr Klagebegehren daher insbesondere auf das Wettbewerbsrecht.
Das Urteil
Das Gericht ist in seiner Sachverhaltsfeststellung zu dem Ergebnis gekommen, dass es bei Kirchberger, bezogen auf die Gesamtzahl der Hunde, keine überdurchschnittliche Geruchsbelästigung gab und gibt. Das Gericht konnte aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse nicht feststellen, dass Kirchberger gegen die Zuchtbestimmungen des IRJGV (Internationaler Rasse-Jagd- Gebrauchshunde-Verband e.V.) verstoßen habe und dass Impfpässe blanko ausgestellt worden seien. Das Begehren der Klägerin, es zu unterlassen, zu behaupten, die Klägerin sei Massenzüchterin bzw. Hundevermehrerin, wurde vom Gericht abgewiesen. Dem Begehren der Klägerin, WUFF habe es zu unterlassen, zu behaupten, die Klägerin verursache Hundeleid und habe eine nicht artgerechte Hundehaltung zu verantworten bzw. es stinke bei ihr, wurde stattgegeben. In den entsprechenden WUFF-Artikeln über die Zustände in Kirchbergers Zuchtstätte und die Folgen für die Hunde waren die inkriminierten Passagen nach einer einstweiligen Verfügung des Gerichts daher zu schwärzen, sie sind mit diesen geschwärzten Passagen unter http://www.wuff.at (Suchbegriff Kirchberger) nachzulesen. WUFF verlor den Prozess zu 60%, da der Klägerin nicht in allen 5, sondern nur in 3 Anklagepunkten Recht gegeben wurde. Das Gericht war nämlich der Ansicht, dass sich die Behauptung von WUFF, dass Kirchberger eine Massenzüchterin und Hundevermehrerin sei, insofern auf ein wahres Tatsachensubstrat gründe, da Kirchberger früher mit 25 und im Jahr 2007 noch mit 15 Zuchthunden gezüchtet habe. Die Äußerung in WUFF liege daher innerhalb der Grenze der zulässigen Kritik. Kirchberger hat gegen das Urteil berufen.
Kirchberger verliert Berufung
Das OLG Wien gab der Berufung Kirchbergers gegen das Urteil des LG St. Pölten vom 20.12.2007 nicht Folge. Das bedeutete, dass die Behauptung von WUFF, dass Kirchberger eine Massenzüchterin und Hundevermehrerin war, aufrechtbleiben kann und Kirchberger auch die Kosten der Berufung tragen musste. Aufgrund des unschlüssigen Klagebegehrens des Vereins „pro Hund Kirchberger“ wurde das Verfahren hinsichtlich des Vereins „pro Hund Kirchberger“ wiedereröffnet und erst im Jahr 2010 rechtskräftig beendet. Der Verein „pro Hund Kirchberger“ hat sein Unterlassungsbegehren hinsichtlich der Begriffe „Massenzüchterin“ bzw. „Hundervermehrerin“ eingeschränkt. WUFF hat das verbleibende Klagebegehren anerkannt. Interessant ist auch die Tatsache, dass Kirchberger 2007 um eine behördliche Tierheimbewilligung ansuchte. Im Rahmen der Gespräche mit Tierfreunden und Tierschützern, die auch den Prozess und seinen Ausgang aufmerksam verfolgten, wurde dies auch immer wieder heftig diskutiert, wie es möglich sein könne, dass eine Massenzüchterin und Hundevermehrerin und eine – wie Kirchberger selbst vor Gericht zugab – gewerbliche (!) Züchterin am Ort ihrer Zuchtstätte zugleich ein Tierheim betreiben will. „Würden die vielen alten bzw. „ unbrauchbaren“ Zuchthunde dadurch vielleicht in ‚Tierheimhunde’ des hauseigenen Tierheims umdeklariert werden?“ – das fragten sich Tierschützer mit Sorge. Wie könne eine gewerbliche Zuchtstätte zugleich Tierheim sein? Wie könne eine Züchterin, die laut Gericht als Hundevermehrerin und Massenzüchterin bezeichnet werden darf, zugleich ein behördlich bewilligtes Tierheim betreiben dürfen? All diese Fragen wurden damals unter Tierschützern heftig diskutiert.
Tierheim-Bewilligung baurechtlich abgelehnt
Im Sommer 2009 reagierte die zuständige Behörde endlich und verhinderte die baurechtliche Bewilligung. Immer wieder soll es von Anrainern Beschwerden gegeben haben, berichtet der Kurier am 24. Juni 2009. Schlussendlich hatte die Behörde erreicht, dass Kirchberger ihre „Tierheimhunde“ endgültig vermitteln musste und es schließlich ruhig in der „Tierheim-Villa“ der ehemaligen Massenzüchterin wurde. Auf „kirchbergerisch“ klingt das dann so (Zitat Website): „Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Hundezucht mehr betreiben und auch kein Tierheim oder Heim für Hunde sind. Wir haben die tierschutzrechtliche Bewilligung ruhend gestellt.“