Ich habe ja auch geschrieben, dass ich gegen ein Zucht unter strengen Auflagen nichts einzuwenden habe. Das es diese strengen Auflagen bei einigen Rassen heute nicht gibt ist leider Fakt. Hier wäre definitiv der ÖKV mehr gefragt, denn dieser segnet ja die Zuchtordnungen für die Rassen ab und natürlich die Zuchtwarte und Körrichter, die die Zuchtzulassung erteilen.
Ja, das ist leider so und natürlich hast auch du mit allem recht.. Aber besonders was die Zuchtordnung vom VDH betrifft, die kann man gar nicht mehr toppen, weil schlechter geht es nicht mehr.. Die VDH Zuchtordnung legt kaum etwas fest und überlässt es den Vereinen, was die Mindestvorausetzungen für eine Zuchtzulassung sind:...
"Für die Zuchtzulassung eines Hundes sind folgende Mindestanforderungen erforderlich: a) die vom Verein festzulegenden Mindestvoraussetzungen für die Gesundheit. b) eine Verhaltensbeurteilung sowie c) eine Phänotyp-Beurteilung/Formwert-Beurteilung; Alle Anforderungen müssen erfüllt sein, damit der Hund zur Zucht zugelassen werden kann".
Zudem die VDH Zuchtordnung keinen Unterschied macht, ob es bei den Zuchttieren einen 10 kg Dackel oder 100 kg Mastiff betrifft, die aber bekanntlich oft erst mit 3 Jahren ausgereift sind, besonders was den Knochenbau betrifft.. in diesem Alter passiert noch so viel bei einem Mastiff, dass auch die Röntgenaufnahmen nicht aussagefähig sind, weil der Knochenbau noch lange nicht fertig... zudem in dem Alter noch HD frei.. trotzdem kann ein so schweres Tier bereits mit 12 Monaten in die Zucht.. mit dem Zusatz, dass Mindestalter darf nicht unterschritten werden... Den Zusatz hätten sie sich sparen können, weil darunter ist es laut Tierschutzgesetz schon verboten.. und Hündinnen dürfen mit 15 Monaten in die Zucht.. das muss man sich mal vorstellen, dass sind selbst noch Kindere... zudem körperlich noch nicht ausgereift und lange noch nicht fertig in der Entwicklung...
"Zuchttiere 1. Das zuchtfähige Alter des Rüden legen die Rassehunde-Zuchtvereine fest, wobei das Mindestalter von 12 Monaten nicht unterschritten werden darf. Die erste Zuchtverwendung der Hündin darf nicht vor der Vollendung des 15. Lebensmonats erfolgen.
2. Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Eine Hündin soll innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen; Stichtag ist der Wurftag. Bei starken Würfen können die Rassehunde-Zuchtvereine Sonderbestimmungen erlassen, z.B. Einsatz von Ammen, Vorschriften für den Zeitpunkt des nächsten Belegens der Hündin und Sonderkontrollen. Die Zuchtverwendung einer Hündin über die Vollendung des 8. Lebensjahres hinaus kann im Einzelfall der Rassehunde-Zuchtverein genehmigen. Erscheint eine Verlängerung des maximalen Zuchtalters für alle Hündinnen einer Rasse züchterisch sinnvoll, entscheidet der VDH-Vorstand nach Anhörung des VDH-Zuchtausschusses. § 7 Züchter/ Deckrüdenhalter Züchter: 1. Voraussetzung für die Genehmigung einer Zuchtstätte und die"
Das muss man sich mal vor Augen halten und dann wird von Gütesiegel VDH gesprochen.. bitte, welche Zuchtkriterien müssen erfüllt werden, die nicht schon im Tierschutzgesetz stehen.. die Hunde werden bis ins hohe Alter ausgebeutet, weil auch über das Zuchtalter hinaus, die Vereine es selbst genehmigen können, dass Deckalter zu verlängern... Ich finde, dass das keine Zuchtordnung ist, wenn es den Züchtern überlassen wird, wie früh und wie lange ihre Zuchthunde zum Einsatz kommen...
Zudem habe ich bei uns in Deutschland mit dem VDH so schlechte Erfahrungen gemacht, dass ich kein Vertrauen mehr in diesen Verein habe.. Das war auch in der Schweiz mit dem SRZ nicht anders.. zudem viele anerkannte Richter mit den jeweiligen Vorständen gut bekannt und auch dementsprechend die Hunde bewertet.. Bei den großen VDH Feiern klopfen sie sich dann alle auf die Schulter, alle die wichtigen großen Leute, deren Ziel es sein sollte, die Qualität der Rassehundezucht zu verbessern, anstatt zu mauscheln..
Ich war 10 Jahre im Vorstand eines großen Vereins mit über 1000 Mitgliedern und hätte es vorher niemals für möglich gehalten, was in der Hundezucht alles möglich ist und das es ums Geld und nicht um den Erhalt der Rassen geht.. Natürlich gibt es Ausnahmen, aber die sind sicher nicht die Regel.. Mein Rüde damals war so „schön“ dass sie ihn unbedingt in der Zucht haben wollten, obwohl zu groß und krank.. ich habe es nicht gemacht, weil die Univ.Tierklinik mir sagte, dass seine Krankheit vererbt und ich mit dem Züchter reden sollte, weil es auch andere Hunde aus dieser Verpaarung mit der Krankheit geben könnte.. Aber natürlich hat kein Züchter kranke Hunde und die von der Univ. Tierklinik haben sowieso keine Ahnung..
Da werden Hündinnen bei jeder Hitze belegt, was auch den VDH nicht interessiert hat, weil die verdienen ja kräftig an den Welpen mit.. Ne, was da alles läuft, hat für mich nichts mit Verbesserung der Rassehundezucht zu tun, eher etwas von Mafiamethoden - so mein empfinden..