Dürfen Jäger in Ortsnähe schießen?

blue-emotion

Super Knochen
Ich stelle meine Frage deshalb, weil hier Jäger rumballern und zwar sind folgende Gegebenheiten:

Unser Ort ist durch einen Hochwasserschutzdamm geschützt, daran grenzt ein Weg und dann sind gleich Siedlungshäuser, also dicht verbautes Ortsgebiet. Auf der anderen Seite vom Damm ist Retentionsraum vom Hochwasser der Leitha und dann eben die Leitha, zwischen Damm und Leitha sind vielleicht 30-50m Freifläche bzw. Baum- und Buschwerk (was noch nicht niedergewalzt wurde :( ) und dort gehn Jäger entlang und schießen.

Ich war mal so frei und hab die Polizei verständigt, weil es nach meinem Gefühl nicht richtig sein kann, dass dort geschossen werden darf. Wisst Ihr da Näheres?
 
hmmmmmmmm, sehr schwierig....aber bei mir haben sie mal übern Bach, drüben beim anderen Feldweg (wo wir eh schon gegangen sind und wo man auf unser Haus sieht) geschossen......da war mir auch etwas mulmig zumute :eek:
 
Ich war jetzt mal im NÖ Jagdgesetz stöbern, das hätt ich gefunden:

§ 96
Örtliche Beschränkungen bei der Ausübung der Jagd
(1) An Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung
oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden
würde, darf nicht gejagt werden.
(2) In der nächsten Umgebung von Ortschaften, von Heil- und
Erholungsstätten und von einzelnen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden darf das Wild zwar aufgesucht und getrieben, aber nicht
beschossen werden.

Somit ist es für mich eindeutig, dass hier zwischen Damm und Leitha nicht geschossen werden darf. Es ist ein Feiertag vormittags, oft sind da nämlich auch Kinder unterwegs, der Weg ist eine beliebte Gassistrecke von vielen Hundebesitzern hier.
 
Ich glaub da muss eine gewisse Distanz eingehalten werden - bilde mir ein um die 500m. 30-50m sind gefühlsmäßig aber auf jeden Fall zu wenig -.-
 
500 m ist aber arg viel! in machen Gegenden würdest du keinen Platz finden wo 1km Platz ist zwischen 2 Dörfern/SIedlungen/Weilern /Höfen.
der Siedlungsnächste Hochstand ist hier ca 100m (oder weniger) von den Häusern weg. Ich denke das ist in Ö ganz ähnlich
 
ich kenns mit 300 m vom verbauten gebiet entfernt. aber dran hält sich eh kein jäger....zumindest nicht bei uns....
 
Bgld. Jagdgesetz:

§ 103
Örtliche Beschränkungen bei der Ausübung der Jagd
(1) An Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden, auch wenn an diesen Orten die Jagd nicht gemäß § 21 dauernd ruht.
(2) In der nächsten Umgebung (bis 100 m) von Ortschaften, von Heil- und Erholungsstätten und von einzelnen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden darf das Wild zwar aufgesucht und getrieben, nicht aber beschossen werden.

Du hast vorhin von einem Feiertag geschrieben, der 24.+25.12.2012 ist im Burgenland jagdfrei.

NÖ weiß ich nicht, aber vielleicht gibt es Infos beim NÖ Landesjagdverband (Homepage)
 
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