Gaenserndorfer
Anfänger Knochen
ich zitier mich mal selbst, damit die fragen nicht untergehen.
haben wir eigentlich einen juristen unter uns??
- wenn ich seit spätestens 28.1. einen erwachsenen hund einer betroffenen rasse habe, dann habe ich maximal ein jahr für den sachkundenachweis (max. 6 monate bis anzeige auf gemeinde + 6 monate um sachkunde nachzureichen)? oder implizieren diese 6 monate, dass ich dann den sachkundenachweis gleich beilegen muss?
Wenn ich nitchts überlesen hab dann hast sechs Monate Zeit. Denn bei der Meldung für die du sechs Monate Zeit hast must du schon den Nachweis der erfordelichen Sachkunde iSd §4 Abs1 Z5 anschließen. Außer der Hund ist älter als 8 Jahre
richtig, für den Sachkundenachweis wiederrum 6 Monate, bzw. ein Jahr ankommend auf das Alter des Hundes.und
- wenn ich mit heute einen erwachsenen betroffenen hund übernehme habe ich 6 monate bis zum sachkundenachweis, da ich unverzüglich anzeigen muss, nicht wahr?
Die Übergangungsbestimmung ist aus meiner Sicht sowieso mehr als ein schlechter Witz!