OB 2 Prüfung - geht BGH 1 ???

Odin2011

Medium Knochen
Hallo


Überlege ob ich mit meinem Hund die BGH 1 Prüfung machen soll - jetzt wurde mir aber gesagt das dies vielleicht nicht möglich ist da er bereits eine OB 2 Prüfung gegangen ist !!!

Weis von euch da jemand Bescheid .... hab im Netz a bissi geforscht aber net wirklich was gefunden !!


Lg
Sabine
 
Hallo


Überlege ob ich mit meinem Hund die BGH 1 Prüfung machen soll - jetzt wurde mir aber gesagt das dies vielleicht nicht möglich ist da er bereits eine OB 2 Prüfung gegangen ist !!!

Weis von euch da jemand Bescheid .... hab im Netz a bissi geforscht aber net wirklich was gefunden !!


Lg
Sabine
Schau mal auf svoe.at unter Ordnungen-Prüfungsordnungen Gebrauchshunde ÖPO- Prüfungsaufbau nach. Es ist nicht ganz logisch,aber Du kannst mit abgelegter OB2 sowohl BGH 1 als auch BGH 2 machen, ABER NICHT BEI TURNIEREN! Bei einem Turnier müsstest Du in BGH3 antreten und würdest dort wohl gewertet werden, ohne jedoch das Ausbildungszeichen "BGH-3" zu erwerben. Bitte frag nicht, warum das so ist, eine möglich Erklärung wäre wohl die gewünschte Erhöhung der Anzahl abgelegter Prüfungen.
 
MWn darfst du bei Prüfungen (sprich keine Reihung/Wertung) jederzeit in einer niedrigeren Prüfungsstufe starten, nur eben nicht bei einem Turnier, wo es eine Reihung/Wertung gibt. Ist ja nicht ganz sinnfrei; wär für z.B. BgH-1 Turnierstarter wohl weder motivierend, noch fair, wenn ihnen dann BgH-3 Leute die Chance auf eine Platzierung "weg nehmen"...
 
MWn darfst du bei Prüfungen (sprich keine Reihung/Wertung) jederzeit in einer niedrigeren Prüfungsstufe starten, nur eben nicht bei einem Turnier, wo es eine Reihung/Wertung gibt. Ist ja nicht ganz sinnfrei; wär für z.B. BgH-1 Turnierstarter wohl weder motivierend, noch fair, wenn ihnen dann BgH-3 Leute die Chance auf eine Platzierung "weg nehmen"...

So weit macht´s ja wirklich Sinn. Aber dass man bei einem Turnier in BGH3 starten muss, dort auch gewertet wird, aber kein Ausbildungskennzeichen erwirbt - na ja..
 
So weit macht´s ja wirklich Sinn. Aber dass man bei einem Turnier in BGH3 starten muss, dort auch gewertet wird, aber kein Ausbildungskennzeichen erwirbt - na ja..

Jaaaaa, weil... Ich muss gestehen... davon hab ich bislang noch nie was gehört... :eek:

Ich hab jetzt auf die Schnelle mal in der ÖPO (Download ÖKV Seite) geschaut - Seite 4, Kapitel "Prüfungsaufbau":
Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest: Diese Prüfung ist Voraussetzung für jede weitere Prüfung in dieser Prüfungsordnung. Die Ausbildungslaufbahnen BgH, FH, ÖPO und GH können unabhängig voneinander mit folgenden Prüfungsstufen begonnen werden: BgH-1, GH-Beginner, ÖPO-1, FH-1.Voraussetzung für alle Ausbildungslaufbahnen ist, dass vor der Stufe 1 der Hund eine Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest bestanden hat. Der Hund muss immer in der höchsten erreichten Prüfungsstufe geführt werden,
ausgenommen wenn keine Reihung oder Qualifikation mit der Prüfung verbunden ist. Hunde, die eine ÖPO 1 oder höher, IPO 1 oder höher, GH 1 oder höher oder Rettungshunde A oder höher abgelegt haben, dürfen in BgH-3 geführt werden. Jede Prüfungsstufe kann beliebig oft wiederholt werden.

Mehr steht da eigentlich nicht drinnen...? :confused:
 
Okay .....

Herzlichen Dank für eure Antworten !!!!:)

Turnier möchte ich eh keines gehen .... aber in unserem Nachbarort gilt die Regelung das Hunde die eine BGH 1 oder eine höher wertige Prüfung abgelegt haben frei laufen dürfen. Tja .... nach zweimaliger sehr unangenehmer Diskussion mit dem dort ansässigen Jagdpächter, der von Obedience noch NIE was gehört hat, dachte ich mir ich mach im die Freude und leg mit meinem Kleinen ne BGH 1 hin - da muss ich das voran net lernen :D


Lg
Sabine
 
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