Caro1
Super Knochen
Ich bin mal so nett....Wo steht denn eigentlich diese Regelung? Auf der offiziellen Seite der Stadt habe ich nichts darüber gefunden.
https://www.wien.gv.at/menschen-gesellschaft/hundehaltung-novelle.html
Aber ganz grundsätzlich, dann dürfte einem Tierquäler oder Hoarder ja auch kein Tier abgenommen werden, das kann ja auch nicht sein.
(5) Wenn von anderen als den in einer Verordnung gemäß Abs. 2 genannten Tieren oder von Tieren, die in einem Zoo oder einer ähnlichen Einrichtung (§ 8 Abs. 3 Z 2) gehalten werden, eine Gefahr für Menschen oder Artgenossen ausgeht bzw. mit deren Haltung eine Gefährdung oder Belästigung (§ 3) von Menschen verbunden ist, so kann die Behörde zur Beseitigung dieser Gefahr bzw. der Gefährdung oder Belästigung die erforderlichen Aufträge erteilen. Falls erforderlich, ist die Abnahme und sichere Verwahrung des Tieres auf Kosten und Gefahr der Halterin oder des Halters oder nötigenfalls die Tötung gegen Ersatz der Kosten zu verfügen. Bei Wegfall der Voraussetzungen sind angeordnete Maßnahmen aufzuheben, im Falle einer Abnahme ist das Tier jedoch als verfallen anzusehen.
(6) Bei Gefahr im Verzug hat die Behörde durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt die erforderlichen Maßnahmen (Abs. 5) anzuordnen und erforderlichenfalls auf Kosten und Gefahr der Halterin oder des Halters unverzüglich vorzunehmen. Abs. 5 letzter Satz findet sinngemäß Anwendung.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000404