Rechtliche Grundlagen zu sicherer Verwahrung ??

bluedog

Super Knochen
ich hab mal eine frage.
wir haben probleme mit einem "nachbarshund".
leider sind bei uns die spaziergehmöglichkeiten sehr begrenzt, obwohl wir am tiefen land wohnen.
an dem (öffentlichen !) weg, der auch nach regen noch begehbar ist, müssen wir an einem haus vorbei, wo es eine pekinesin gibt, die dort frei rumläuft, kein zaun, keine erziehung, hört null auf ihre leute, die können sie nicht mal angreifen.
sie steht am weg, läuft uns oft mehrere 100 m nach oder entgegen, keift, geifert und fletscht die zähne, und läuft mitten unter die hunde rein, geifert sie an, läuft ihnen nach und zwickt sie hinten rein oder rennt mit vollkaracho seitlich in sie rein und wirft sie so um, dass sie sich überschlagen oder auf die seite geworfen werden.
mir reicht es jetzt.
mit den leuten zu reden ist völlig sinnlos.
heute sagte ich ihm, dass es mir jetzt reicht.
antwort: ihm reicht es auch, wir sollen woanders spazieren gehen.
hallo ??
offenbar hält nicht nur der hund den weg für sein privatrevier....

ich überlege, was ich tun soll, aber ich werde etwas tun.
als erstes wahrscheinlich mal ein beweisvideo drehen, falls ich jemanden finde, der mir dabei hilft.
und dann wüsste ich gerne - es heisst doch immer, man muss seinen hund "sicher verwahren".
wo, in welchem gesetz, welchem paragraphen steht das genau ?
hat jemand den text und die quelle dazu für mich ??
danke im voraus !
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir liegt auf der Gemeinde ein Folder, der beinhaltet die Gesetzeslage zur Hundehaltung. Vielleicht hat das deine auch bzw. kannst dort direkt nachfragen.
 
Unbeaufsichtigt unangeleint auf öffentlichem Grund ist sicher nicht ausreichend verwahrt.

Würde der Hund dagegen am Grundstück bleiben, wäre wohl ausgenommen Listenhunde auch kein Zaun nötig. Vermute ich.

Ich würde die Belästigung filmen und zuerst mal keine Anzeige machen, aber die Polizei so bitten, den Hundehalter mal auf seine Pflichten hinzuweisen. Wenn sie sich dadurch Schreibarbeit sparen, machen sie das vielleicht?
 
danke für eure meinungen, aber mir wäre an etwas hieb- und stichfestem gelegen, das man schwarz auf weiss vorzeigen kann.
also gesetzestext mit der entsprechenden bestimmung etc.

@easy - also unsere gemeinde hat sowas sicher nicht.
 
http://www.oekv.at/startseite/gesetze.html

Hier sind schön übersichtlich pro Bundesland alle relevanten Gesetze aufgeführt.
Mehr als das was da im Polizeistrafgesetz über die zumutbare Belästigung etc steht, gibt es scheinbar nicht. Wobei bei euch offenbar tatsächlich vieles von der Gemeinde verordnet werden kann.Das müsstest du selber googeln. Also bzgl. Leinenpflicht und so.

Vom Gefühl her würde ich das nach deiner Schilderung schon als nicht mehr zumutbar einstufen.
 
Leih dir einen möglichst gefährlich aussehenden Hund aus und nimm ihn mit. Du wirst staunen wie schnell manche Menschen plötzlich doch ihre Hunde bei sich behalten können. :D;):p
 
danke für die links ! :)
ist zwar alles etwas schwammig formuliert, aber doch mal ne grundlage.

sprühflasche scheidet aus, ich geh mit mehreren hunden spazieren und hab keine hand frei.
und ich möchte nichts weiter, als unbehelligt dort vorbeigehen zu können, ohne dass meine hunde angefallen werden.
ist das wirklich zu viel verlangt ??

nein, es ist nicht zumutbar, weil der hund ja nicht nur am wegrand steht und keift, damit könnt ich ja noch leben.
sie rennt mitten unter die hunde rein, zwickt sie von hinten rein oder rennt sie mit anlauf und vollkaracho um. sie attackiert frontal !

ich glaube nicht, dass man sich das gefallen lassen muss oder sich verbieten lassen muss einen öffentlichen weg zu benutzen.
das problem ist, wurscht was ich tue, ich hab die ar***karte - wenn ich zur gemeinde gehe, bin ich die böse nachbarin, die die armen leute gleich anzeigt.
wenn aber einmal einer meiner hunde sich doch wehrt und die hyäne schnappt ?? dann hat mein bööööööser hund das arme kleine unschuldige hundsi gebissen.
das ist es, was mich masslos ärgert.
der schert sich nix und ich bin die blöde.
darum kommt jetzt als erstes mal das beweisvideo und dann überleg ich mir, wohin ich mich wende.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muss ja nicht gleich anzeigen. Aber wenn du einen halbwegs netten Polizeibeamten erwischt , dann schaut der dort vielleicht mal vorbei und redet mit denen?
 
Wir hatten in der Nachbarschaft auch so ein kleines Monster... Die Besitzer hatten zwar einen Gartenzaun aber der Hund konnte unten durch. :rolleyes: Kleiner Terriermischling, völlig größenwahnsinnig und immer auf Suche nach Ärger. :( Als ich das noch nicht wusste, bin ich dort mit meiner Rottimischlingshündin nichtsahnend vorbei spaziert. Ich war eigentlich schon vorbei, als ich hysterisches Gekläffe hinter mir hörte und einen kleinen Hund mit Vollschuss auf uns zu kommen sah. Der hat keine einzige Sekunde gezögert ist meiner Hündin rauf gesprungen und hat sich voll in die Schulter verbissen. Ich mein ja, ich hatte jetzt keine Angst um meine Hündin sondern eher um den wahnsinnigen Angreifer. Meine Hündin hat sich blitzschnell umgedreht und hat sich den Kleinen von der Schulter gepflückt und auf die Straße geworfen. Der kleine Hunde hat sofort wieder attackiert... mir blieb nichts anderes über als meine Hündin am Halsband hochzuziehen sonst hätte sie ihn wahrscheinlich verletzt oder gar getötet. Irgendwann ist dann mal die Blunzn von HH angelaufen gekommen und hat ihr "Baby" davon getragen. Ich hab dann später das Gespräch gesucht und wollte auch fragen ob ihm eh nichts passiert ist. Bekomm ich nur eine patzige Antwort "er mag halt keine großen Hunde". Ach so ja klar, meine Schuld, was geh ich auch an ihrem Haus vorbei. :eek::mad:
Seit dem bin ich dort nicht mehr vorbei gegangen, auch wenn´s ein schöner Weg wäre, diesen Schreckmoment bekomm ich so schnell nicht mehr aus dem Kopf. Zum Glück sind die jetzt weggezogen. :D
 
ich muss noch überlegen.
ich hatte eigentlich vor zur gemeinde zu gehen und die zu bitten, mal freundlich mit ihm zu reden und ihm zu erklären, worum es geht.
das setzt aber voraus, dass die das thema verstehen und nicht auch so drauf sind, dass sie meinen, ureinwohner können tun was sie wollen und alle anderen haben nix zu melden.
 
Das Problem in diesem Fall ist ja letztlich nicht, dass der Hund nicht sicher verwahrt wird, sondern das Verhalten des Hundes ... es gibt ja auch genug Hunde, die nicht sicher verwahrt werden, aber so was von umgänglich und sozial sind, dass einem das egal ist , dass die frei rumrennen ....
 
@bluedog
solchen leuten kommt man mit höflichkeit, gesetzesgrundlagen und dergleichen nicht an.
der angriffslustige hund ist ja nicht besonders groß. da würde mir einiges dazu einfallen, das sich der hund dann merkt. hast kein familienmitglied, das dich auf einem spaziergang dort begleiten kann und dem hündchen mal benimm verklickert?
das soll natürlich keine aufforderung zu gewalt sein....:rolleyes:
ein ordentlicher wirbel, eine männliche laute stimme, ein mordsdonnerwetter (akustisch),....
 
Darf ich fragen, wieso Gemeinde und nicht Polizei? Vom Gefühl her würde ich da die Polizei zuerst um Unterstützung bitten?
 
@bluedog
solchen leuten kommt man mit höflichkeit, gesetzesgrundlagen und dergleichen nicht an.
der angriffslustige hund ist ja nicht besonders groß. da würde mir einiges dazu einfallen, das sich der hund dann merkt. hast kein familienmitglied, das dich auf einem spaziergang dort begleiten kann und dem hündchen mal benimm verklickert?
das soll natürlich keine aufforderung zu gewalt sein....:rolleyes:
ein ordentlicher wirbel, eine männliche laute stimme, ein mordsdonnerwetter (akustisch),....

Spritzpistole / Rütteldose sind ja bei vielen Trainern sogar als Erziehungshilfsmittel beim eigenen Hund durchaus okay ;)
 
Oben