Stachelhalsband beim KIKA Wien Nord

bellamaus

Medium Knochen
Hallo!!

War gerade beim Kika einkaufen und bin dann ganzen unten so durschgewandert, eben auch bei den Hundesachen und was sehe ich... hängt auf einem Ständer ein Stachelhalsband!!!

Ich warte auf den nächsten Verkäufer und frage ihn ob sie das hier verkaufen, zuerst meinte er JA!!!!! Dann als er merkte dass ich davon nicht wirklich begeistert war schwenkte er um und meinte nein eigentlich nicht mehr... er weiss nicht warum dass hier noch hängt... aber Preisschild is ja eh keines mehr drauf....!!!!!
Ich wies ihn dann nochmal drauf hin dass solche Dinge VERBOTEN sind... abgesehen davon dass ihm das ziemlich wurscht war meinte er noch, davon haben sie auch schon gehört (ich wieder schön, aber nicht erst seit gestern) aber ihr Lieferant meints das sei völlig in Ordnung!!

Musste mich richtig pampig von ihm anreden lassen, und es kam auch so rüber dass es ihm eh wurscht is was ich sage und er mich einfach reden lies....

So dass musste ich jetzt mal loswerden... denn ich war grad richtig baff und glaube immer noch nicht was ich da gerade erlebt habe!!
 
dem verkäufer selbst wirds auch egal sein, der macht seinen job und aus.
ich hätte mich eher in der zentrale oder beim geschäftsführer beschwert.
lg
 
Auf alle Fälle würd ich mich beim Geschäftsführer beschweren bzw. darauf hinweisen!

Bin mir nicht sicher, ob der Verkauf auch strikt verboten ist-weiß das wer?

Im Tschg steht nur was von Erweb und Besitz (Ausnahme: Polizei u. Bundesheer...) -gilt das auch für Geschäfte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hätte mich glaub ich an die Geschäftsleitung, den Tierschutz und die Polizei gewandt, denn das so etwas in solchen Geschäften und überhaupt verkauft wird ist eine Frechheit!:rolleyes::rolleyes:
 
Ja, aber wenn einem 'Normalsterblichen' verboten ist eines zu erwerben und zu besitzen (laut BTschg), warum dürfte dann ein Geschäft Besagtes 'besitzen'...:confused:
 
Wenn der Verkauf wirklich verboten ist, wo kann/ soll man das dann anzeigen? Ich kenne nämlich auch ein Geschäft, das Stachler anbietet. Geärgert habe ich mich schon genug darüber, aber angesprochen habe ich die Leute noch nicht. Wir gehen ja öfters dorthin einkaufen.:eek::(
 
So nochmal: Beim Tierschutzgesetz ist NICHT die Polizei, sondern der Magistrat oder die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig!

War ganz baff, als du mir das erzählt hast Karin!

Und im Übrigen: Bei einer bemühten Firma sagt auch der kleine Angestellte zumindest: "Oh entschuldigung, ich werde das gleich meinem Chef weiterleiten" oder in die Richtung!
 
Zuletzt bearbeitet:
@baerli:

Ich würd die schon drauf hinweisen. Auf jeden Fall. Und wenn sie's nicht aus dem Sortiment nehmen, würd ich dort nicht mehr einkaufen-so einfach ist das. :cool:
 
Auszug aus dem TSchG:

Verbot der Tierquälerei

§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen,
Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer
3. a) Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende
oder chemische Dressurgeräte verwendet oder
b) technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen
verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres
durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen;

(3) Nicht gegen Abs. 1 verstoßen
1. Maßnahmen, die auf Grund einer veterinärmedizinischen
Indikation erforderlich sind oder sonst zum Wohl des Tieres
vorgenommen werden,
2. Maßnahmen, die im Einklang mit veterinärrechtlichen
Vorschriften vorgenommen werden,
3. Maßnahmen, die zur fachgerechten Schädlingsbekämpfung oder zur
Bekämpfung von Seuchen unerlässlich sind,
4. Maßnahmen der Ausbildung von Diensthunden der
Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres, bei denen von
besonders geschulten Personen unter Wahrung der
Verhältnismäßigkeit Korallenhalsbänder angewendet werden. Unter
einem Korallenhalsband ist ein Metallgliederhalsband mit
Kehlkopfschutz mit schräg nach innen gerichteten abgerundeten
metallenen Fortsätzen mit einem Drahtdurchmesser von mindestens
3,5 mm zu verstehen.
(4) Der Erwerb und der Besitz von Gegenständen, die gemäß Abs. 2
Z 3 lit. a nicht verwendet werden dürfen, ist verboten. Ausgenommen
sind der Erwerb und der Besitz von Korallenhalsbändern für die in
Abs. 3 Z 4 genannten Zwecke.
 
(4) Der Erwerb und der Besitz von Gegenständen, die gemäß Abs. 2
Z 3 lit. a nicht verwendet werden dürfen, ist verboten. Ausgenommen
sind der Erwerb und der Besitz von Korallenhalsbändern für die in
Abs. 3 Z 4 genannten Zwecke.

find ich auch nett, damals hab ich beim vet-amt usw. angerufen und die erklärten mir, dass sie ihn nur "strafen" können, wenn das tier dieses stromhalsband umhängen hat und er es "verwendet" :confused:.
da sieht man wieder wie toll unser tierschutzsystem ist :mad:
 
(4) Der Erwerb und der Besitz von Gegenständen, die gemäß Abs. 2
Z 3 lit. a nicht verwendet werden dürfen, ist verboten.
damit fängt es an , leider
Erwerb verboten Besitz auch aber Handel ???
Komissionsware aus dem Ausland :(
Es macht sich erst der strafbar der es kauft aber der ders kauft dem ist sowas meist herzlich egal :(

l.g. Alex
 
...in Deutschland kannst dir auch einen Teletak kaufen-zwar glaube ich mal gehört zu haben, dass nur 'Fachleute' es einsetzen dürfen, aber wenn's jemand will bekommt man es ganz leicht...brauchst nur mal danach googlen-bei diversen Online-Versänden steht lediglich der Hinweiß, dass es in Österreich verboten ist...
 
...in Deutschland kannst dir auch einen Teletak kaufen-zwar glaube ich mal gehört zu haben, dass nur 'Fachleute' es einsetzen dürfen, aber wenn's jemand will bekommt man es ganz leicht...brauchst nur mal danach googlen-bei diversen Online-Versänden steht lediglich der Hinweiß, dass es in Österreich verboten ist...

man bekommt es aber leider auch in Ö ganz ganz leicht! :mad:

da gibts so eine nette HP von irgendeiner jagdgesellschaft ("jagdhundetraining" oder so ähnlich), die zwar von einem österreicher betrieben wird, aber eine ausländische IP hat, damit auch alles "legal" ist. und beim kettner gibt es doch tatsächlich atrappen zu kaufen :eek:
ich habe dann den verkäufer darauf angesprochen, dass diese geräte bei uns VERBOTEN sind und er meinte "ja eh, aber das ist ja nur eine atrappe". ich meinte dann nur, dass man eine atrappe wohl nur dann benötigt, wenn der hund davor schon mit dem echten tak bekanntschaft gemacht hat und, dass mit dem verkauf der atrappe der einsatz vom echten unterstützt wird. er hat sich dann einfach umgedreht und einen anderen kunden bedient :rolleyes:
 
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