Wie ist das in diversen Lokalen....

Dann müsste allerdings auf einer Straße im Ortsgebiet immer Maulkorbpflicht sein (oder zumindest vor Orten, wie Stationen von Öffis)

Wie gesagt ich finde das ganze seltsam (auch was eine Menschenansammlung ist, sind das 4 Leute? 10? 20? oder erst ab 75?) formuliert.

Stimmt, vor allen sind damit Einakufsstraßen und Fußgängerzonen gemeint und Unterführungen (Westbahnhof, Karlsplatz ... da strafen sie bis 80€ kann das kosten)
 
Muss jetzt echt mal versuchen über eine Freundin (Jus-Studentin) genaueres rauszufinden.

Kann ja nicht sein, dass ein Lokal, in dem drei Maxln sitzen automatisch als Menschenansammlung tituliert wird, oder ein Ort zu dem nur bestimmte Perosnen zutritt haben, als öffentlich, eine Unterführung (die nicht zu den Öffis gehört), in der sich nicht übermäßig viele Leute aufhalten wieder als Menschenansammlung tituliert wird usw.

Gleichzeitig ist in Parks (zumindest in denen, die Hunde durchqueren dürfen), generell nur Leinenpflicht angeschrieben :confused:

Dass soll einer durchsteigen. Bin mir ziemlich sicher, dass das absichtlich so blöd formuliert wird, damit man den Hundehalter prinzipiell (noch mehr) in die Scheiße reiten kann.

Oder erscheint das nur mir absolut unlogisch.
 
Tja, was soll man dazu sagen :confused:

Ich weiß nur wennst die Unterführung Karlsplatz gehst ohne MK strafen sie dich eben bis zu 80€ ab.
Kenne genug, die schon zahlen durften :rolleyes:
 
Ist ganz einfach: Restaurant bzw. Gasthäuser = Maulkorbpflicht ohne Ausnahme. Der Besitzer hat natürlich das Recht keine Hunde in seinem Lokal zu dulden, duldet er, hat er sich an das Gesetz zu halten.

Unter Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen versteht man, dass sich Menschen zu einem Zweck versammeln: Markt, Demo , z.B. Leinwand für Fußballübertragung etc etc.=Maulkorbpflicht.

Klub setzt, wie Verein, eine Mitgliedschaft voraus, d.h. in Klubräumen ist es den Klubstatuten freigestellt, wie Hund+Leine+Maulkorb gehandhabt wird.

Betreibt der Klub ein Restaurant, wo auch irgendwelche Menschen "aus der Öffentlichkeit" reingehen kann, gelten die Hundehaltegesetze.
 
Also verstehen kann ich die Depatte nicht. :confused: Das Gesetz sagt doch klar was zu tun ist: Maulkorb und Leine. Ob´s einen nun paßt oder nicht. Habe selbst einen Kampfschmuser, welcher keinen etwas tut. In öffentlichen Raum (= Kantine, Gasthaus usw.) gibt`s halt eben Maulkorb und Leine. Was soll`s.
LG
der 31.12.
 
Also verstehen kann ich die Depatte nicht. :confused: Das Gesetz sagt doch klar was zu tun ist: Maulkorb und Leine. Ob´s einen nun paßt oder nicht. Habe selbst einen Kampfschmuser, welcher keinen etwas tut. In öffentlichen Raum (= Kantine, Gasthaus usw.) gibt`s halt eben Maulkorb und Leine. Was soll`s.
LG
der 31.12.

wen genau meinst du? :D
 
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