Schuld & Schuld
Liebe Leserin, lieber Leser!
Was mir bei den Diskussionen über die beiden tödlichen Hundebeißunfälle, die vor wenigen Wochen das ganze Land erschütterten, auffällt, ist die Vermischung unterschiedlicher Aspekte, die man jedoch m.E. nicht vermischen darf.
Wir sollten auseinanderhalten den Wert und die Würde des Lebens von Mensch und Tier und das Recht darauf auf der einen Seite und den Aspekt der Verantwortlichkeit auf der anderen. Denn Verantwortung kann nach unseren derzeitigen rechtsstaatlichen Prinzipien nur übernehmen, wer „zurechnungsfähig“ ist. Zurechnungsfähig ist, wer erkennt, dass eine bestimmte Handlung Unrecht ist, und willentlich diese Handlung durchführt. Mit der Zurechnungsfähigkeit ist auch die sog. Strafmündigkeit gegeben.
Neben diesen beiden Aspekten von Leben(srecht) und Verantwortungsfähigkeit gibt es zwei weitere Themen zu bedenken, nämlich das Problem, das auftritt, wenn es zu einer Wertekollision zweier konkreter Individuen kommt, und schließlich die Gefahr und deren Vorbeugung, also den Schutz von Lebensinteressen vor deren Beinträchtigung oder gar Vernichtung.
Lebensrecht, Verantwortungsfähigkeit („Schuld“), Wertekollision und Lebensschutz sind also die vier großen Themenbereiche, die in einer Diskussion über die beiden Hundebeißunfälle unterschieden werden sollten!
Ich weiß, dass das eigene „Erdenken“ eines Standpunktes manchmal nicht so einfach ist wie ein schnelles (Ab)Urteilen, noch dazu ohne wirklich alle Aspekte zu kennen. Aber das Wenigste im Leben ist schwarz oder weiß, sondern vielmehr sehr differenziert, und wenn wir der Wirklichkeit gerecht sein wollen, dann bleibt uns Nachdenken nicht erspart. Auch das Thema von Schuld gehört dazu. Denn auch hier müssen wir unterscheiden zwischen einerseits Schuld im Sinne von Ursächlichkeit (unmittelbar sind das zweifellos die Bisse des Hundes, mittelbar auch andere Faktoren wie bspw. die Haltung des Hundes) und andererseits Schuld im Sinne von Unrechtseinsicht VOR der Handlung. Fehlt diese Unrechtseinsicht, sprechen wir von einem Unfall.
Was soll nun mit den Hunden geschehen? Jetzt, wo ich das schreibe, leben sie noch. Auch wenn sie mittlerweile getötet wurden, lässt sich eine grundsätzliche Diskussion darüber führen. Was denken Sie? Den Hund als Strafe oder gar aus Rache zu töten, dieses Argument kann bei einem Unfall aus einsichtigen Gründen nicht gelten. Es ist ja weder Verantwortungsfähigkeit noch Unrechtseinsicht gegeben. Tötung als Schutzmaßnahme gegenüber weiteren möglichen Unfällen ist hingegen ein Argument, das sich begründen oder widerlegen lässt. Ebenso der Aspekt, welche „Zukunft“ ein Hund hat, würde man ihn sein Leben lang von Menschen wegsperren. Und schließlich darf auch gefragt werden, ob die Gefahr, die von einem solchen Hund ausgeht, durch eine „Resozialisierung“ (sicher) gebannt werden könnte und ob und wer sich einen solchen Hund überhaupt nehmen würde.
Es ist schrecklich, dass und wie die Menschen durch die Hundebeißunfälle zu Tode gekommen sind. Rache gehört in den Krimi, aber nicht in eine seriöse Diskussion. Wie denken Sie darüber in Hinblick auf Lebensrecht, Verantwortungsfähigkeit, Wertekollision und Lebensschutz? Schreiben Sie mir bitte ([email protected]), vielleicht ergibt sich ja eine spannende und grundsätzliche WUFF-Diskussion!
Es grüßt Sie ganz herzlich
Ihr Dr. Hans Mosser, WUFF-Herausgeber,
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