Recht zwiespältig: Welpenverkauf im Zoohandel

0
1067

Die Tierschützer im Ruhrgebiet laufen Sturm. Ein Zoohändler aus Duisburg verkauft seit einigen Tagen Hundewelpen in einem der wahrscheinlich größten Zoofachgeschäfte überhaupt.

Seit etlichen Jahren gab es derartige Verkäufe im Zoohandel nicht mehr, da sich die Händler der freiwilligen Selbstverpflichtung unterworfen hatten, mit Hunden nicht mehr zu handeln. Davon rückt ein Zoohändler in Duisburg nunmehr ab. Zahlreiche Tierschützer, die vor dem Betrieb demonstrieren, sind außer sich. Sie fürchten u.a., dass es nicht artgerecht sei, wenn Welpen in der Prägephase von wechselnden Bezugspersonen betreut würden, dass ihnen in dem Geschäft die Rückzugsmöglichkeiten fehlten, dass Spontankäufe zu vielen ausgesetzten Hunden führen könnten oder nicht klar sei, was mit Hunden passiere, die zu dem Händler – aus welchen Gründen auch immer – zurückgebracht würden.

Der Händler scheint insofern gelassen zu bleiben. Den zahlreich ­berichtenden Medien gegenüber gibt er an, ­Hunde nur von Züchtern zu kaufen und ­Welpen erst im Alter von acht Wochen zu übernehmen. Außerdem setze er geschulte Bezugspersonen ein. Der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) gegenüber hat er erklärt, an nicht geeignete Kunden nicht zu verkaufen und Hunde natürlich auch zurückzunehmen. Ist damit aber alles wieder gut?

Nun ja. Der Mann macht nichts Verbotenes; ganz im Gegenteil steht er unter strenger behördlicher wie öffentlicher Kontrolle. Es gibt zweifelsohne zahlreiche Hundehändler und Züchter, bei denen es den Hunden schlechter geht. Schlechte Zustände sollten allerdings kein (guter) Maßstab sein. Ganz im Gegenteil sollte spätestens jetzt der Gesetzgeber, also der Bundestag, der gegenwärtig ohnehin über Änderungen des Tierschutzgesetzes berät, endlich auch ein Heimtierzuchtgesetz erlassen sowie die kaufrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch dahingehend modifizieren, dass Tiere eben nicht mehr genauso behandelt werden wie ein Fernseher. Es kann doch in einem Staat, der sich dem ethischen Tierschutz sogar in der Verfassung (Art. 20a Grundgesetz) verschrieben hat, nicht angehen, dass Lebewesen ebenso verhökert werden können wie ein Gebrauchtwagen. Wer oder was hindert den Gesetzgeber, insbesondere bei gewerblichen Züchtern und Händlern strengere Vorgaben hinsichtlich Sachkunde, Haltung, Zuchtauswahl usw. zu verlangen? Warum keine eigenständigen Vorschriften zum Tierkauf?

Denn wenn alles so bleibt wie es ist, wird der Duisburger Zoohändler Nachahmer finden. Es ist doch absehbar, dass sicherlich schon etliche Händler die Lage genauestens beobachten, um im Erfolgsfalle schnell auf den fahrenden Zug aufspringen zu können. Wenn das allerdings passiert, werden die Kreise und kreisfreien Städte gar nicht so viele Amtsveterinäre einstellen können, wie nötig sind, um entsprechende (Groß-) Betriebe zuverlässig zu kontrollieren. Die Folge dessen sind dann Zustände, wie sie im Zoohandel vor einigen Jahrzehnten vorherrschten, als Hundewelpen noch verkauft wurden und es die freiwillige Selbstverpflichtung noch nicht gab.

Das kann niemand ernsthaft wollen.

TEILEN
Vorheriger ArtikelStandard oder Mini
Nächster ArtikelHundekauf ohne Grenzen – Die rechtliche Situation
Der Autor, Lars-Jürgen Weidemann, ist Partner der Anwaltskanzlei ­Sieger, Weidemann und Laakes in Mülheim an der Ruhr. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren u.a. mit rechtlichen Fragen zur Hundehaltung, zum Tierschutz- und Vereinsrecht.
 
Rechtsanwalt L.-J. Weidemann,
Duisburger Str. 272,
45478 Mülheim an der Ruhr,
Tel.: (02 08) 59 433 96,
Fax: (02 08) 59 433 93
[email protected]
www.rae-swl.de

KEINE KOMMENTARE

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT