Schutz für Wölfe gilt auch in Dörfern

0
478
Der Schutz für Wölfe gilt laut EuGH auch in Dörfern. (Symbolfoto © AdobeStock)

Wölfe müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes auch dann geschützt werden, wenn sie in Dörfer kommen. Der Schutz für die Tiere gelte „unabhängig davon, ob sie sich in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder aber in der Nähe menschlicher Niederlassungen befinden“, teilte der EuGH am Donnerstag (11. Juni) mit. Ausnahmen von den Regeln sind nur dann zulässig, wenn etwa die öffentliche Sicherheit oder die Volksgesundheit bedroht wird. Hintergrund des EuGH-Verfahrens war ein Fall aus dem Jahr 2016.

Damals war ein Wolf in einem rumänischen Dorf aufgetaucht, das zwischen zwei Schutzgebieten liegt. Tierschützer und eine Tierärztin fingen das Tier ein und wollten den Wolf in ein Naturreservat bringen. Doch der Wolf entkam und flüchtete. Fang und Transport waren nicht genehmigt und es wurde Strafanzeige erstattet. Das zuständige rumänische Gericht wandte sich dann an den EuGH und wollte wissen, ob eine EU-Richtlinie zum Schutz von Wölfen zum Beispiel auch gilt, wenn Wölfe innerhalb eines Dorfes mit Hunden spielen. (Quelle: APA)

TEILEN
Vorheriger ArtikelFall um Mops Edda jetzt beim OLG Hamm (D)
Nächster Artikel69-Jährige ins Gesicht gebissen
Martina Bartl ist erfahrene Hunde- und Pferdehalterin und seit rund 15 Jahren Journalistin. Sie hat sich auf die Fachgebiete Pferde & Reiten und auf Hunde spezialisiert.

KEINE KOMMENTARE

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT