Über die sogenannte Kampfhundesteuer – und deren teils absurde Ausgestaltung und Höhe – wurde in der WUFF schon oft berichtet. Im Moment nimmt die Diskussion indes wieder Fahrt auf.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 15.04.2016 (BVerwG 9 C 8.13) zwar eine Steuersatzung gekippt, die für die Haltung eines Rottweilers in einer bayerischen Gemeinde 2.000 Euro jährlich verlangte. Diese Regelung sei erdrosselnd, komme einem faktischen Verbot der Haltung eines solchen Hundes gleich und könne daher nicht auf die Steuerkompetenz der Gemeinde für örtliche Aufwandsteuern gestützt werden.